FAQ

Betreuung im Alter gelingt, wenn Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigt werden. Wir sorgen dafür. Zum Beispiel mit unseren kleinen und familiären Kleeblatt Häusern.

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

Warum sollte ich mich für ein Kleeblatt Pflegeheim entscheiden?
  • Langjährige Erfahrung: Über 30 Jahre stationäre Altenpflege in Ludwigsburg und Umgebung.

  • Regionale Trägerschaft: Landkreis Ludwigsburg und Standortgemeinden sichern stabile Finanzierung und lokale Verankerung.

  • Kleinstpflegeheime: Familiäres Umfeld mit persönlichem Bezugspersonal für individuelle Betreuung.

  • Fördervereine & Ehrenamt: Vielfältige Freizeit- und Kulturangebote direkt im Haus.

  • Zentrale Warteliste: Für alle Kleeblatt-Heime, sowohl vorsorglich als auch dringlich.

  • Unverbindliche Vormerkung: Kostenlos über unser Online-Formular oder per Post.

  • Persönliche Beratung: Unsere Kundenberatung  unterstützt sie gerne bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeplatz.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  1. Kleeblatt-Aufnahmeantrag

  2. Kopie des Pflegegrad-Nachweises

  3. ggf. Kopie der Vollmacht oder Patientenverfügung

  4. Medikamentenplan

  5. Arztbericht

  6. Kopie des Personalausweises

  • Pflegekasse: Antrag auf Kurzzeit- oder Dauerpflege stellen; Pflegegrad beantragen, falls noch nicht vorhanden.

  • Finanzierung: Bei fehlenden Eigenmitteln „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt/Landratsamt beantragen.

  • Vollmachten & Betreuungsverfügungen: Gültige Vollmacht oder Betreuerausweis bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit.

  • Dauerpflege: Kooperation mit örtlicher Apotheke – Belieferung direkt ins Heim nach Vorlage des Rezepts.

  • Kurzzeitpflege: Bitte bringen Sie Ihre Medikamente (inkl. Packung & Beipackzettel) selbst mit.

  • Telefonanschluss: Im Zimmer vorhanden; Freischaltung und Abrechnung direkt mit Ihrem Anbieter.

  • TV/Kabel: In den Heimkosten enthalten; Dauerpflegebewohner erhalten Befreiung von Rundfunkgebühren.

  • Geräte: Bitte bringen Sie Telefonapparat und TV-Gerät selbst mit.

  • Freie Arztwahl: Sie können Ihren vertrauten Hausarzt mit Hausbesuchen ins Heim mitbringen.

  • Unterstützung: Bei Bedarf helfen wir bei der Suche nach einem Hausarzt in der Nähe.

  • Therapeuten im Haus: Regelmäßige Termine von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden.

  • Verordnung: Nach Vorlage eines Rezepts vermitteln wir die Sitzungen direkt vor Ort.

  • Regelmäßige Besuche: Fremddienstleister kommen in unser Haus für Frisör- und Fußpflege-Behandlungen.

  • Terminabsprachen: Vereinbaren Sie Termine direkt mit der Hausleitung oder dem Pflegepersonal.

  • Direktabrechnung: Externe Dienstleister (Frisör, Fußpfleger, Apotheke, Therapeuten) stellen private Rechnungen.

  • Keine Taschengeldverwaltung: Die Kleeblatt Pflegeheime gGmbH verwaltet kein Bargeld für Bewohner.

  • Standardmöblierung: Zimmer sind vollmöbliert durch Kleeblatt.

  • Personalisierung: Kleinmöbel, Fotos und Erinnerungsstücke sind willkommen – bitte vorher mit der Heimleitung absprechen.

  • Ummeldung: Wohnsitzänderung beim zuständigen Einwohnermeldeamt – Wohnungsgeberbestätigung liegt den Vertragsunterlagen bei.

  • Postverteilung: Sensible Post geht an Angehörige; sonst Verteilung in die Bewohnerbriefkästen.

  • Befreiung: Dauerpflegebewohner sind von Müll- und Rundfunkgebühren befreit.

  • Bestätigungen: Erhalten Sie automatisch mit den Unterlagen zum Pflegeplatz.

  • Dokumente: Krankenversichertenkarte (ggf. Befreiungskarte), Schwerbehindertenausweis, Allergieausweis, Herzschrittmacherpass.

  • Medikamente & Verbandsmaterial in Originalverpackung.

  • Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollator, Gehstock, Sauerstoffgerät.

  • Toilettenartikel & Kleidung: z. B. 10–15 Oberbekleidungs-Sets, Unterhemden, Socken, Bademantel.

  • Sonstiges: Brille, Hörgerät (inkl. Batterien), Nagelpflegeset, Rasierapparat, Prothesenbehälter, kleine Reisetasche.

Gibt es eine Warteliste für einen Pflegeplatz?
  • Zentrale Warteliste: Für alle Kleeblatt-Pflegeheime, sowohl vorsorglich als auch dringlich.

  • Unverbindliche Vormerkung: Kostenlos über unser Online-Formular oder per Post.

  • Benachrichtigung: Unsere Kundenberatung informiert Sie direkt, sobald ein Platz verfügbar ist.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  1. Kleeblatt-Aufnahmeantrag

  2. Pflegegrad-Nachweis (Kopie)

  3. ggf. Vollmacht oder Patientenverfügung

  4. Medikamentenplan

  5. Arztbericht

  6. Personalausweis (Kopie)

  1. Antrag bei der Pflegekasse auf Kurzzeit- oder Dauerpflege – inklusive Pflegegrad-Beantragung, falls noch nicht vorhanden.

  2. Finanzierung klären: Bei nicht ausreichendem Eigenanteil „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt/Landratsamt stellen.

  3. Vollmachten & Betreuungsverfügungen: Gültige Vollmacht oder Betreuerausweis erforderlich, wenn Zweifel an der Geschäftsfähigkeit bestehen. FAQ Pflegeheim und Tage…

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

  • Antrag stellen bei der zuständigen Pflegekasse (i. d. R. Ihre Krankenkasse).

  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder – bei Privatversicherten – durch Medicproof GmbH.

  • Empfehlung & Entscheidung: Die Gutachter ermitteln Ihren Grad der Selbstständigkeit und empfehlen einen Pflegegrad. Die Pflegekasse bewilligt diesen dann formell.

Aus welchen Kostenbestandteilen setzt sich der Pflegesatz zusammen?

Der monatliche Pflegesatz im Kleeblatt Pflegeheim gliedert sich in vier Hauptkomponenten:

  1. Allgemeine Pflegeleistung: Unterschiedlich je nach Pflegegrad, umfasst Grund- und Behandlungspflege.

  2. Ausbildungsumlage: Umlage für die Fort- und Ausbildung des Pflegepersonals.

  3. Unterkunft & Verpflegung: Zimmermiete, Reinigung, Verpflegungskosten und Nebenkosten.

  4. Investitionskosten: Abhängig von Zimmerart und -größe für Gebäude- und Ausstattungserhalt.

Die Pflegekasse beteiligt sich je nach Pflegegrad pauschal mit folgenden Beträgen pro Monat:

  • Pflegegrad 2: 770 €

  • Pflegegrad 3: 1 262 €

  • Pflegegrad 4: 1 775 €

  • Pflegegrad 5: 2 005 €

Der verbleibende Eigenanteil ist für Pflegegrade 2–5 einrichtungseinheitlich gleich und betrifft lediglich die Investitionskosten, die nach Zimmerkategorie variieren.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Pflegeleistung nach SGB XI. Nicht abgedeckt sind bei Kleeblatt:

  • Investitionskosten (Gebäudeunterhalt & Ausstattung)

  • Unterkunft & Verpflegung (Zimmermiete, Verpflegungspauschale)

  • Ausbildungsumlage für Pflegefachkräfte

  • Zusatzleistungen wie Friseur-, Fußpflege- oder Therapieleistungen (werden privat abgerechnet)

Hinweis: Extraservices wie Kosmetikanwendungen, Zahnarzt oder private Zusatzversicherungen lassen sich über private Rechnungen Ihrer Dienstleister abrechnen.

  • Beratung: Kontaktieren Sie die Kleeblatt-Kundenberatung – wir unterstützen bei der Antragsvorbereitung.

  • Antragsunterlagen: Formular „Hilfe zur Pflege“ erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg oder direkt bei uns.

  • Einreichung: Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit Nachweisen zu Einkommen und Vermögen an das Sozialamt.

  • Prüfung & Bewilligung: Nach positiver Entscheidung erhalten Sie einen Kostenübernahmebescheid, der anstelle Ihres Eigenanteils greift.

Was versteht man unter Kurzzeitpflege im Kleeblatt Pflegeheim?

Die Kurzzeitpflege ermöglicht vollstationäre Betreuung für bis zu 4 Wochen (bis zu 8 Wochen in Kombination mit Verhinderungspflege) für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad. Sie dient dazu, eine vorübergehende Versorgungslücke zu schließen – zum Beispiel nach einem Krankenhaus­aufenthalt oder wenn Angehörige eine Auszeit benötigen.

Für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege steht Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2-5 ein Leistungsbetrag von max. 3.539 € jährlich zur Verfügung.
Sollte der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich noch zur Verfügung stehen, kann der Eigenanteil der Kurzzeitpflege um diesen Betrag verringert werden. Hierzu muss die Rechnung nach der Begleichung dann ggf. bei der Pflegekasse eingereicht werden.

  • Nach Krankenhausaufenthalt, wenn zu Hause nicht ausreichend Betreuung möglich ist.

  • Überforderung Angehöriger aufgrund Krankheit, Urlaub oder Reha.

  • Übergangslösung, wenn noch kein dauerhafter Pflegeheim-Platz verfügbar ist.

  • Akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes, das eine intensive Fachpflege erfordert.

  • Pflegegrad nach Krankenhaus­aufenthalt.

  • Antragstellung: Unterschrieben durch Pflegebedürftigen oder gesetzlich Vertretungsberechtigten.

  • Formular & Einreichung: Antrag über die Pflegekasse – wir beraten und helfen beim Ausfüllen.

  • Dauer: Bis zu 4 Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr.

  • Kombination: Bis zu 8 Wochen, wenn zusätzlich Verhinderungs­pflege (max. 1.612 €) genutzt wird.

  • Restguthaben: Nicht verbrauchtes Budget verfällt am Jahresende.

  • Kurzzeitpflege: Jeder Pflegebedürftige mit Grad 2+ (oder Ausnahmeregelung) hat Anspruch, ohne Mindestpflegezeit.

  • Verhinderungspflege: Anspruch erst nach 6-monatiger häuslicher Pflege („Vorauspflege“).

  • Leistungskombination: Beide Förderungen lassen sich im selben Jahr nutzen.

  • Tagesbetreuung (4–8 Std.): Gemeinsame Mahlzeiten, Freizeit- und Aktivierungsprogramme.

  • Therapien & Pflege: Physio-, Ergo- und Logopädie auf Rezept.

  • Soziale Interaktion: Förderung von Gemeinschaft und Alltagsstruktur für Menschen mit Demenz oder Mobilitätseinschränkungen.

  • Kosten & Zuschuss: Bis zu 1.774 € jährlich über die Pflegekasse, restliche Kosten privat.